Freie Plätze

Schüler und Schülerinnen können ab der 6. Klasse oder dem 12. Lebensjahr aufgenommen werden. Anfragen nehmen wir gerne entgegen.

Aktuell gibt
es noch

freie Plätze.​

Anfragen können Sie gerne an Herrn Marco Pilia stellen.

Telefon:


Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt 1,5 Schuljahre.


Sonderschulbedarf besteht


Anfrage durch Schulpsychologischen Dienst, KESB, Beistandschaft, Sozialdienst oder Jugendanwaltschaft. Die zuweisende Behörde und die beteiligten Fachstellen sind definiert.


Schulpsychologische Berichte, Berichte früherer Schulen oder Institutionen liegen vor. Es besteht Transparenz über die bisherige und aktuelle Problematik und die zu erreichenden Ziele.


Ein Wochenend- und Ferienplatz ist vorhanden. Das Haus zum Kehlhof ist jedes zweite Wochenende und während der Thurgauer Schulferien geschlossen. Der Aufenthalt im Haus zum Kehlhof an jedem zweiten Wochenende ist obligatorisch.


Bereitschaft der Jugendlichen, den Aufenthalt im Haus zum Kehlhof unter den gegebenen Rahmenbedingungen zu akzeptieren, sich mit ihren Problemen auseinanderzusetzen und neue Kompetenzen zu entwickeln.


Keine akute Suchtproblematik, die einen klinischen Entzug erfordert.
Keine Selbst- oder Fremdgefährdung, die eine psychiatrische oder geschlossene Unterbringung erfordert.


Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt 1,5 Schuljahre.


Sonderschulbedarf besteht


Anfrage durch Schulpsychologischen Dienst, KESB, Beistandschaft, Sozialdienst oder Jugendanwaltschaft. Die zuweisende Behörde und die beteiligten Fachstellen sind definiert.


Schulpsychologische Berichte, Berichte früherer Schulen oder Institutionen liegen vor. Es besteht Transparenz über die bisherige und aktuelle Problematik und die zu erreichenden Ziele.


Ein Wochenend- und Ferienplatz ist vorhanden. Das Haus zum Kehlhof ist jedes zweite Wochenende und während der Thurgauer Schulferien geschlossen. Der Aufenthalt im Haus zum Kehlhof an jedem zweiten Wochenende ist obligatorisch.


Bereitschaft der Jugendlichen, den Aufenthalt im Haus zum Kehlhof unter den gegebenen Rahmenbedingungen zu akzeptieren, sich mit ihren Problemen auseinanderzusetzen und neue Kompetenzen zu entwickeln.


Keine akute Suchtproblematik, die einen klinischen Entzug erfordert.
Keine Selbst- oder Fremdgefährdung, die eine psychiatrische oder geschlossene Unterbringung erfordert.

Anfrage per Telefon oder E-Mail

  • Nach einem Vorgespräch werden die Unterlagen ausgetauscht.
  • Ein Termin für das Erstgespräch wird vereinbart.

Erstgespräch

  • Mit Schüler*in, Eltern und Vertreter*innen der zuweisenden Behörde oder beteiligten Fachstellen.
  • Gegebenenfalls wird eine Schnupperzeit vereinbart.

Schnupperzeit

  • Die Schnupperzeit dauert durchschnittlich 3 bis 5 Tage. Ziel ist das gegenseitige Kennenlernen und die Gewinnung einer Entscheidungsgrundlage, ob eine Aufnahme bzw. ein Eintritt erfolgen kann.
  • Anschliessend findet ein Auswertungsgespräch mit Jugendlichen, Eltern und Vertretern der zuweisenden Behörde bzw. der beteiligten Fachdienste statt.
  • Bei einem positiven Aufnahmeentscheid wird der konkrete Eintrittstermin vereinbart.

Zum Eintritt:

  • Klärung der Zuständigkeiten von zuweisender Behörde und finanzierender Stelle
  • Anmeldeformular mit ausgefülltem Fragebogen inkl. Versicherungsnachweisen
  • Aufnahmeunterlagen, wie Entbindung der Schweigepflicht, Handyvertrag etc.

Nach der Aufnahme

  • Finanzierung steht
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Ziele für den Aufenthalt sind formuliert
  • Erstes Standortgespräch innerhalb der ersten 4 Monate

Ausgeschlossen aus der Gemeinschaft werden diejenigen, deren dauerhafte Unverbindlichkeit und/oder Verweigerung der Einhaltung unserer Rahmenbedingungen durch die bestehenden Massnahmen nicht verbessert werden können.

Anfrage per Telefon oder E-Mail

  • Nach einem Vorgespräch werden die Unterlagen ausgetauscht.
  • Ein Termin für das Erstgespräch wird vereinbart.

Erstgespräch

  • Mit Schüler*in, Eltern und Vertreter*innen der zuweisenden Behörde oder beteiligten Fachstellen.
  • Gegebenenfalls wird eine Schnupperzeit vereinbart.

Schnupperzeit

  • Die Schnupperzeit dauert durchschnittlich 3 bis 5 Tage. Ziel ist das gegenseitige Kennenlernen und die Gewinnung einer Entscheidungsgrundlage, ob eine Aufnahme bzw. ein Eintritt erfolgen kann.
  • Anschliessend findet ein Auswertungsgespräch mit Jugendlichen, Eltern und Vertretern der zuweisenden Behörde bzw. der beteiligten Fachdienste statt.
  • Bei einem positiven Aufnahmeentscheid wird der konkrete Eintrittstermin vereinbart.

Zum Eintritt:

  • Klärung der Zuständigkeiten von zuweisender Behörde und finanzierender Stelle
  • Anmeldeformular mit ausgefülltem Fragebogen inkl. Versicherungsnachweisen
  • Aufnahmeunterlagen, wie Entbindung der Schweigepflicht, Handyvertrag etc.

Nach der Aufnahme

  • Finanzierung steht
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Ziele für den Aufenthalt sind formuliert
  • Erstes Standortgespräch innerhalb der ersten 4 Monate

Ausgeschlossen aus der Gemeinschaft werden diejenigen, deren dauerhafte Unverbindlichkeit und/oder Verweigerung der Einhaltung unserer Rahmenbedingungen durch die bestehenden Massnahmen nicht verbessert werden können.

So sieht es bei uns aus

Wir suchen dich!

Klassenlehrperson 80 bis 90% Per 1. Februar 2026 oder nach Vereinbarung