Aufnahmeverfahren

Aufnahme-
verfahren

Das Hauptziel des Aufenthaltes ist das Erreichen eines Sonderschulabschlusses. Darüber hinaus engagieren wir uns stark für gute Anschlusslösungen im Ausbildungs- und Berufsbereich. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Jugendlichen, den Eltern und entsprechenden Behörden.


Mindestaufenthaltsdauer ist 1,5 Schuljahre

 


Ein Aufnahmeanfrage von Schuldiensten, von der KESB, von Beständen, von Sozialdiensten oder Jugendanwaltschaften.

 


Ein Schul- und ein Sozialbericht über die Situation der Jugendlichen, der ihren Lebensgang, ihre familiäre und schulische Situation und ihre aktuelle Problematik beschreibt, muss vorliegen.

 


Ein Geh-Wochenendplatz für mindestens jedes zweite Wochenende sowie ein Ferienplatz (für ca. 10 Schulferienwochen) muss vorhanden sein.

 


Bereitschaft der Jugendlichen ihren Aufenthalt im Haus zum Kehlhof zu akzeptieren und sich mit ihren Problemen auseinander zu setzen und dabei Lösungen für sich zu formulieren.

 


Keine akute Suchtproblematik, die eines klinischen Entzugs bedarf.


Mindestaufenthaltsdauer ist 1,5 Schuljahre

 


Ein Aufnahmeanfrage von Schuldiensten, von der KESB, von Beständen, von Sozialdiensten oder Jugendanwaltschaften.

 


Ein Schul- und ein Sozialbericht über die Situation der Jugendlichen, der ihren Lebensgang, ihre familiäre und schulische Situation und ihre aktuelle Problematik beschreibt, muss vorliegen.

 


Ein Geh-Wochenendplatz für mindestens jedes zweite Wochenende sowie ein Ferienplatz (für ca. 10 Schulferienwochen) muss vorhanden sein.

 


Bereitschaft der Jugendlichen ihren Aufenthalt im Haus zum Kehlhof zu akzeptieren und sich mit ihren Problemen auseinander zu setzen und dabei Lösungen für sich zu formulieren.

 


Keine akute Suchtproblematik, die eines klinischen Entzugs bedarf.

Anfrage per Telefon oder E-Mail

  • Nach einem Vorgespräch werden gegenseitig die besprochenen Unterlagen verschickt.
  • Ein Termin zum Vorstellungsgespräch wird vereinbart.

Vorstellungsgespräch

  • Mit Schüler*in, Eltern und Vertreter*innen der zuweisenden Behörde oder beteiligten Fachstellen.
  • Unter Umständen eine Schnupperzeit vereinbaren.

Schnupperzeit

  • Diese dauert im Schnitt 3 bis 8 Tage und wird mit einem Abschlussgespräch beendet. Ziel ist das gegenseitige Kennenlernen. Beim Abschlussgespräch, bei dem die Jugendlichen, Eltern und Vertreter der zuweisenden Behörde oder beteiligten Fachstellen anwesend sind, wird über die Aufnahme in den Kehlhof entschieden.
  • Bei einem positiven Aufnahmeentscheid bleiben die Jugendlichen direkt im Kehlhof.

Bei einem positiven Aufnahmeentscheid muss vorliegen:

  • Anmeldeformular mit ausgefüllten Fragebogen
  • Einweisungsverfügung, -begründung durch ein Amt oder eine Behörde
  • Interne Kostengutsprache mit Beiblatt
  • Versicherungsnachweise

Aufnahme

  • Nach der definitiven Aufnahme wird der Aufenthaltsvertrag von den Jugendlichen, deren Eltern, den Versorgern (als Amts-, Behördenvertreter) und der Bezugsperson des Kehlhofes ausgearbeitet und unterschrieben. (Aufenthaltsdauer und Ziele und Form der Zusammenarbeit werden festgelegt.

 

Ausgeschlossen aus der Gemeinschaft werden diejenigen, deren nachhaltige Unverbindlichkeit und/oder Verweigerung der Einhaltung der im Aufenthaltsvertrag vereinbarten Regeln und Abmachungen, nicht zu verbessern ist.

Anfrage per Telefon oder E-Mail

  • Nach einem Vorgespräch werden gegenseitig die besprochenen Unterlagen verschickt.
  • Ein Termin zum Vorstellungsgespräch wird vereinbart.

 

Vorstellungsgespräch

  • Mit Schüler*in, Eltern und Vertreter*innen der zuweisenden Behörde oder beteiligten Fachstellen.
  • Unter Umständen eine Schnupperzeit vereinbaren.

 

Schnupperzeit

  • Diese dauert im Schnitt 3 bis 8 Tage und wird mit einem Abschlussgespräch beendet. Ziel ist das gegenseitige Kennenlernen. Beim Abschlussgespräch, bei dem die Jugendlichen, Eltern und Vertreter der zuweisenden Behörde oder beteiligten Fachstellen anwesend sind, wird über die Aufnahme in den Kehlhof entschieden.
  • Bei einem positiven Aufnahmeentscheid bleiben die Jugendlichen direkt im Kehlhof.

 

Bei einem positiven Aufnahmeentscheid muss vorliegen:

  • Anmeldeformular mit ausgefüllten Fragebogen
  • Einweisungsverfügung, -begründung durch ein Amt oder eine Behörde
  • Interne Kostengutsprache mit Beiblatt
  • Versicherungsnachweise

 

Aufnahme

  • Nach der definitiven Aufnahme wird der Aufenthaltsvertrag von den Jugendlichen, deren Eltern, den Versorgern (als Amts-, Behördenvertreter) und der Bezugsperson des Kehlhofes ausgearbeitet und unterschrieben. (Aufenthaltsdauer und Ziele und Form der Zusammenarbeit werden festgelegt.

 

Ausgeschlossen aus der Gemeinschaft werden diejenigen, deren nachhaltige Unverbindlichkeit und/oder Verweigerung der Einhaltung der im Aufenthaltsvertrag vereinbarten Regeln und Abmachungen, nicht zu verbessern ist.

Platzbelegung

Aktuell gibt es noch einen freien Platz.​

Schüler und Schülerinnen können ab der 6. Klasse oder dem 12. Lebensjahr aufgenommen werden. Anfragen nehmen wir gerne entgegen.

Anfragen können Sie gerne an Herrn Marco Pilia stellen.

Telefon:

Weitere Informationen zu unserer Institution in Form einer Info-Mappe mit Informationen über unser Konzept, unsere pädagogische Arbeit und unsere Hausregelungen schicken wir Ihnen gerne zu.